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Handwerker springt ab – Neuvergabe für die Solaranlage erforderlich

Da dachten wir, dass es jetzt endlich losgeht … und dann springt der erste Handwerker ab. Es wollte für die gesamte Anlage Vorkasse bekommen – das konnte die Hausverwaltung schon aus rechtlichen Gründen nicht leisten.

Im Rückblick war es ein Wink des Schicksals. Mit Giovanni Capobianco haben wir einen engagierten Handwerker gefunden, der sehr sorgfältig die Anlage gebaut hat.

Durch den Wechsel verzögerte sich die Bestellung der Anlage um fast einen Monat – aber das lag noch innerhalb der Fristen der Förderung. Das wäre wirklich furchtbar gewesen, wenn wir das Alles noch einmal hätten machen müssen.

Förderantrag für die Solaranlage bewilligt

Kurz nach Weihnachten war es endlich soweit. Der Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) war endlich da.

Davor mussten Angebote eingeholt werden und der Nachweis erbracht werden, dass die Anlage auch technisch funktioniert und einen Mindestanteil an Wärme liefert. Das ganze war schon ein ziemlich umfangreiches Werk. Aber schließlich hat sich die Arbeit gelohnt. Mit dem Bewilligungsbescheid war die Grundlage für die Umsetzung gelegt.

Überzeugungsarbeit – Wie geht das finanziell?

Nachdem die technische Machbarkeit dargelegt war, musste ein Modell gefunden werden, wie die Finanzierung erfolgen kann. Dabei musste berücksichtigt werden, dass die Eigentümer unterschiedliche Wasserverbräuche habe und ein Teil der Wohnungen im Haus vermietet wird. Unter anderem wurden folgende Varianten vorgestellt:

  • Bau und Betrieb als Gemeinschaftseigentum: Dies wäre der einfachste Weg gewesen. Die Anlage wird von allen Eigentümern – anteilig nach Wohnungsgröße als allgemeinem Verteilungsschlüssel – angeschafft und steht dann für alle Wohnungen zur Verfügung. Dies würde die Eigentümer bevorzugen, die viel Warmwasser verbrauchen. Vermieter hätten keinen Vorteil, müssten aber voll mitbezahlen.
    Als Untervariante wurden verschiedene Verteilungsschlüssel zur Diskussion gestellt (u.a. Personen in der Wohnung). Diese haben jedoch alle den Nachteil, dass sie sich ändern können.
  • Bau und Betrieb als eigenständige Anlage: Dabei wird die Solaranlage als zweiter Gaskessel mit getrennter Berechnung  aufgefasst. Das bedeutet, dass die Kosten für Warmwasser auf Grund der gelieferten Wärmemengen aus dem bestehenden Gaskessel und der Solaranlage ermittelt werden. Für die Solarwärme wird eine Rechnung erstellt, die davon ausgeht, dass die Wärmemenge mit Gas erzeugt worden wäre. Dieser Weg erscheint bei erster Betrachtung kompliziert – eigentlich ist es aber ganz einfach. Es muss jährlich der Wärmemengenzähler abgelesen werden und auf dieser Basis eine Rechnung für die Solarwärme erstellt werden. Diese wird dann bei den Brennstoffkosten im Rahmen der Gesamtabrechnung für den Warmwasseranteil berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Einnahme entsprechend des Verteilungsschlüssels für die Investition an die Eigentümer bezahlt. Damit wird das Warmwasser nach Verbrauch abgerechnet und bezahlt. Vermieter bezahlen Nichts, bekommen aber wie alle anderen Eigentümer ihren Anteil an den Einnahmen.

Nach intensiver Diskussion stimmten alle Eigentümer dem zweiten Finanzierungsmodell zu.

Bei der Abschätzung der Finanzierung konnte eine sogenannte Innovationsförderung des Bundesumweltministeriums mit berücksichtigt werden. Diese war speziell auf die Förderung von Großanlagen ausgelegt und hat damit vor allem den höheren Planungsaufwand im Vergleich zu Kleinanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser abgedeckt.

Überzeugungsarbeit – Wie geht das technisch?

Voraussetzung für den Bau einer Solaranlage auf dem Dach war die Zustimmung aller Eigentümer. Deshalb wurde die Entscheidung mit den folgenden Informationen über die technischen Möglichkeiten vorbereitet:

1. Prinzipieller Aufbau

Die angedachte Solaranlage soll der Unterstützung der Warmwassererwärmung dienen. Diese so genannte solarthermische Anlage nutz die Sonneneinstrahlung (direkt und diffus) zur Erzeugung von Wärme. Dabei erwärmt die Sonne -vereinfacht dargestellt – einen schwarzen Blechstreifen, in dem eine Rohrleitung eingelassen ist. In diesem Rohr befindet sich die Solarflüssigkeit (Wasser und Forstschutzmittel). Damit die Wärm effektiv genutzt wird, ist der Kollektor mit einer Glasabdeckung versehen und auf der Rückseite gedämmt.

Die folgende Abbildung für ein Einfamilienhaus zeigt den prinzipiellen Anlagenaufbau. Die Solarflüssigkeit beim Durchfließen des Kollektors aufgewärmt und in den Wärmespeicher gepumpt. Dort gibt es durch einen Wärmetauscher die Wärme ab und wird wieder auf das Dach gepumpt. Die Solarflüssigkeit kommt mit dem Trinkwasser nicht in Kontakt. Eine Steuerung sorgt dafür, dass nur dann gepumpt wird, wenn die Solarflüssigkeit am Kollektorausgang wärmer ist als der Wärmespeicher. Die Heizung wird nur dann in Betrieb genommen, wenn die Solaranlage die vorgegebene Warmwassertemperatur nicht erreicht. Wesentlicher Unterschied der geplanten Anlage zu diesem Beispiel ist die Notwendigkeit eines größeren Speichervolumens und größerer Kollektorflächen, das durch zwei zusätzliche Speicher (insgesamt ca. 1.600l) erreicht wird und einer Kollektorfläche von ca. 20 Quadratmetern erreicht wird.

2. Möglichkeiten zum Einsatz in der Goethestraße 20a

2.1 Anbindung an die vorhandene Anlage

Die Rohre für die Solarflüssigkeit liegen bereits im Versorgungsschacht der Wohnungen 1,4,7,10 jeweils im Bad. Es müssen deshalb in den Wohnungen keine neuen Rohre gelegt werden. Im Keller (Heizungskeller und Anschlussraum) ist genug Platz für zusätzliche Warmwasserspeicher vorhanden. Die Heizungsanlage (konkret der Warmwasserspeicher der bestehenden Anlage) ist für den Anschluss der Solaranlage geeignet. Lediglich beim Vor- und Rücklauf vom Heizkessel zum Speicher muss eine Änderung erfolgen, damit die Wärme der Solaranlage eingespeist werden kann. Ein Ersatz des Brenners oder anderer Teile der Heizungsanlage ist nicht notwendig.

Noch nicht geklärt ist die Notwendigkeit eines speziellen Blitzschutzes. Ggf. ist die Installation eines Blitzableiters (Draht mit ca. 5mm Durchmesser) zum Blitzschutz und zur Erdung der Anlage notwendig.

2.2 Aufbaumöglichkeiten auf dem Dach (Statik/Wind)

Das Dach des Hauses Goethestraße 20a besteht im wesentlichen aus einer 18 Zentimeter dicken Stahlbetonplatte. Als Abdichtung und Dämmung folgen eine Dichtungsschicht, die Dämmung aus Polystyrol (Dauerhafte Belastbarkeit nach Herstellerangaben = 30 kPa, entspricht Tragkraft 3.000kg/m2), eine weitere Dichtungsschicht und eine 5 Zentimeter hohe Kiesschicht. Die Kiesschicht hat die Aufgabe ein Abheben der Dämmung und Dichtung bei Wind zu verhindern und die obere Dichtungsschicht gegen Witterungseinflüsse (vor allem Sonneneinstrahlung) zu schützen.

Dach-Rohrdetail 2 - mit IsolierungDamit es keine Probleme mit der Dichtigkeit des Daches beim Anschluss der Solaranlage geben kann, hat die Nassauische Heimstätte die Verbindungsrohre vom Keller auf das Dach bereits durch die Dichtungsschichten geführt (im orangenen Rohr links mit Deckkappe, Dach noch ohne Kiesschicht).

Die Solarpanels selber werden auf einem Gestell an mit Kies gefüllten Wannen befestigt, die mit einer Schutzmatte auf die obere Dichtung gestellt werden. Dafür wird der Kies zur Seite geräumt und dann wieder in die Wanne gefüllt. Die Dichtungsschicht wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Damit die Kollektoren nicht durch Wind verschoben werden können, müssen die Wannen nach den neuesten Bauvorschriften mit 8cm Kies gefüllt werden. Um eine zusätzliche Belastung des Dachs zu vermeiden, wird der Kies (z.Zt. 5cm) neben den Wannen entsprechend dünner (ca. 2cm) wieder aufgetragen. Der Schutz des Dachs wird dabei nicht beeinträchtigt und das Abheben durch die beschwerte Solaranlage verhindert. Darüber hinaus profitiert die Lebensdauer des Dachs von der Beschattung durch die Kollektoren.

Das Mehrgewicht der Kollektoren ist bei der Berechnung des Dachs als Putz (unabsichtlich) mit berücksichtigt worden. Bei der Auslegung wurde für Putz 0,25 kN/m2 (entspricht etwa 25 kg/m2 bzw. ca. 2,5cm dickem Gipsputz) in die Berechnungen integriert. In den Dachwohnungen wurde jedoch direkt auf die Decke tapeziert, so dass diese Belastung nicht vorhanden ist. Das Dach ist dadurch problemlos in der Lage, dieses Gewicht, das in etwa dem eines modernen Absorbers entspricht, zu tragen.

2.3 Sichtbarkeit

Die Anlage wird durch die „Hanglage“ und den Dachvorsprung von der Goethestraße aus Richtung Heidelberger Straße voraussichtlich nicht zu sehen sein. Aus Richtung Wilhelminenstraße wird die Sicht auf das Dach durch das Haus Goethestraße 20 (Querriegel NH) verhindert. Durch den breiten Dachvorsprung in der Goethestraße wird die Sichtbarkeit noch geringer.

 

 

Warmes Wasser durch die Sonne …

In den Kaufverhandlungen konnte ich noch einige Details in meiner Wohnung verändert. Aber Wohnungskauf bei einem Bauträger bedeutet eben auch, dass am Gemeinschaftseigentum kaum etwas zu ändern ist. Mein Versuch (natürlich) auf meine Kosten, eine Gasleitung in die Küche zu bekommen scheiterte daran, dass dazu nach Ansicht der Nassauischen Heimstätte alle Eigentümer zustimmen müssten. Das konnte ich deshalb ebenso vergessen, wie den Versuch, eine vernünftig zugängige Fahrradabstellmöglichkeit zu bekommen. Immerhin ist es mir gelungen, auf meine kosten zwei Leerrohre einbauen zu lassen, um zukünftig eine solarthermische Heizungsanlage einbauen zu können. Damit war diese Möglichkeit dann nicht völlig verbaut. Leider habe ich ein weiteres Leerrohr vergessen, mit dem es dann möglich gewesen wäre, einfach eine Fotovoltaikanlage aufzubauen. Jetzt müssten die Kabel an der Außenfassade entlanglaufen. Ich glaube nicht, dass es mir gelingen wird, dazu die Zustimmung aller anderen Eigentümer zu bekommen. Es ist wirklich schade, dass auch eher ambitionierte Bauträger – zu denen ich die Nassauische Heimstätte auf jeden Fall zähle – hier nicht aktiv werden. Offensichtlich braucht es hierzu wirklich gesetzliche Regelungen, die klare Vorgaben machen.