Nachdem die technische Machbarkeit dargelegt war, musste ein Modell gefunden werden, wie die Finanzierung erfolgen kann. Dabei musste berücksichtigt werden, dass die Eigentümer unterschiedliche Wasserverbräuche habe und ein Teil der Wohnungen im Haus vermietet wird. Unter anderem wurden folgende Varianten vorgestellt:
- Bau und Betrieb als Gemeinschaftseigentum: Dies wäre der einfachste Weg gewesen. Die Anlage wird von allen Eigentümern – anteilig nach Wohnungsgröße als allgemeinem Verteilungsschlüssel – angeschafft und steht dann für alle Wohnungen zur Verfügung. Dies würde die Eigentümer bevorzugen, die viel Warmwasser verbrauchen. Vermieter hätten keinen Vorteil, müssten aber voll mitbezahlen.
Als Untervariante wurden verschiedene Verteilungsschlüssel zur Diskussion gestellt (u.a. Personen in der Wohnung). Diese haben jedoch alle den Nachteil, dass sie sich ändern können. - Bau und Betrieb als eigenständige Anlage: Dabei wird die Solaranlage als zweiter Gaskessel mit getrennter Berechnung aufgefasst. Das bedeutet, dass die Kosten für Warmwasser auf Grund der gelieferten Wärmemengen aus dem bestehenden Gaskessel und der Solaranlage ermittelt werden. Für die Solarwärme wird eine Rechnung erstellt, die davon ausgeht, dass die Wärmemenge mit Gas erzeugt worden wäre. Dieser Weg erscheint bei erster Betrachtung kompliziert – eigentlich ist es aber ganz einfach. Es muss jährlich der Wärmemengenzähler abgelesen werden und auf dieser Basis eine Rechnung für die Solarwärme erstellt werden. Diese wird dann bei den Brennstoffkosten im Rahmen der Gesamtabrechnung für den Warmwasseranteil berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Einnahme entsprechend des Verteilungsschlüssels für die Investition an die Eigentümer bezahlt. Damit wird das Warmwasser nach Verbrauch abgerechnet und bezahlt. Vermieter bezahlen Nichts, bekommen aber wie alle anderen Eigentümer ihren Anteil an den Einnahmen.
Nach intensiver Diskussion stimmten alle Eigentümer dem zweiten Finanzierungsmodell zu.
Bei der Abschätzung der Finanzierung konnte eine sogenannte Innovationsförderung des Bundesumweltministeriums mit berücksichtigt werden. Diese war speziell auf die Förderung von Großanlagen ausgelegt und hat damit vor allem den höheren Planungsaufwand im Vergleich zu Kleinanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser abgedeckt.